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AG Coburg, 02.09.2022 - 12 C 411/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus AG Coburg, 02.09.2022 - 12 C 411/22
Die Bestimmung der "Erforderlichkeit" iSv § 249 Abs. 2 BGB hat auf die besonderen Umstände des Geschädigten, mitunter auch auf seine beschränkten Erkenntnismöglichkeiten Bedacht zu nehmen (BGH, Urt. v. 6.11.1973, VI ZR 27/73). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Coburg, 02.09.2022 - 12 C 411/22
Der Geschädigte kann vom Schädiger nach 8 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364 ff).